VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Stand 01-2023
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie ist öffentlich im Sinne des §383 Abs. 3 Satz 1 BGB und des §474 Abs. 1 Satz 2 BGB. Sie wird vom Auktionshaus Karrenbauer im Namen und für Rechnung der Einlieferer durchgeführt. Namhaftmachung der beiden Vertragspartner ist gewährleistet. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor Auktionsbeginn - auf Gefahr des Interessenten - besichtigt und geprüft werden. Sie sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden; ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Rahmen, Podeste und ähnliche Präsentationsmittel sind nicht Bestandteil des Kaufvertrags, werden jedoch (im Falle der Rahmen) in der Regel mit dem Objekt geliefert. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Für Katalogbeschreibung und dazugehörige schriftliche Erklärungen sowie für mündliche Angaben kann deshalb nicht gehaftet werden. Ausgenommen sind etwaige Ansprüche aufgrund eines groben Verschuldens des Auktionshauses. Der Versteigerer erklärt sich jedoch bereit, unverzüglich vorgenommene begründete Rügen an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten.
3. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen. Jeder Bieter bietet in eigenem Namen/Rechnung.
4. Gesteigert wird in der Regel um 10%. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das Limit nicht erreicht - sondern unter Vorbehalt zugeschlagen - so bleibt der Bieter für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Lose, welche bis € 100 limitiert sind, können während und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten.
5. Geben mehrere Personen gleichlautende Gebote ab, so entscheidet das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot bzw. Zuschlag wird durch nochmaliges Ausbieten behoben; gleiches gilt bei rechtzeitig abgegebenem höherem Gebot.
6. Der Zuschlag verpflichtet zu sofortiger Abnahme - in unserem Hause ab Montagnachmittag nach Auktion - und sofortiger Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr unmittelbar an den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
7. Die Abholung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen; es sei denn, dass ausdrücklich andere Abholzeiten vereinbart wurden. Für Objekte, die nach dieser Zeit nicht abgeholt werden, wird eine Lagergebühr in Höhe von € 5 pro Tag erhoben. Möbel/Großobjekte müssen dann auf Kosten des Ersteigerers bei einer Spedition eingelagert werden.
8. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis sowie Aufgeld. Das Aufgeld inklusive MwSt. - die wegen Anwendung der Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht ausgewiesen wird - beträgt 27%. Online-Plattformen berechnen uns für das Live-Bieten 3,59% Gebühren (inkl. MwSt.). Bitte verstehen Sie, dass wir diese Gebühr an Sie weitergeben müssen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Das Umschreiben von Rechnungen auf andere Personen ist nach dem Zuschlag nicht möglich.
9. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der VG Bild-Kunst (§ 26 UHR) wird bei den im Katalog mit einem Stern (*) gekennzeichneten Werken eine Folgerechtsabgabe für den Erwerber fällig. Die Kosten betragen 2% bei Zuschlägen ab € 400 bis € 50.000; 1,5% bei Zuschlägen bis € 200.000; 0,5% bis € 350.000 und 0,25% bei Zuschlägen bis € 500.000. Entsprechende Positionen sind im Katalog und auf der Rechnung mit oben genanntem Stern (*) gekennzeichnet. Werden Objekte des III. Reiches versteigert, so gilt hierfür: Wenn Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, wird fest zugesichert, dass die angebotenen Gegenstände nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Forschung in Kunst & Wissenschaft oder Geschichte und Zeitgeschehen erworben werden. Das Auktionshaus Karrenbauer bietet solche Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und gibt sie nur hierunter ab.
10. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist nach Rechnungseingang direkt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% oder - wenn der Käufer Unternehmer ist - von 9% über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung zusätzlichen Schadensersatzes, bspw. wegen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, bleibt vorbehalten. Im Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufpreises verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag und das Auktionshaus ist berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einlieferer-Provision und Aufgeld) sowie sonstige im Falle des Verkaufs vom Käufer zu tragende Kosten zu verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Minder-Erlös (bei Zuschlagspreis, Einlieferer-Provision und Aufgeld) sowie die Kosten der wiederholten Versteigerung aufzukommen hat; ohne auf einen etwaigen Mehrerlös Anspruch zu haben. Das Auktionshaus hat das Recht, den säumigen Käufer von weiteren Auktionen auszuschließen. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers ist das Auktionshaus berechtigt, dem Einlieferer seinen Zahlungsanspruch gegen den Käufer in Höhe der geschuldeten Vergütung abzutreten.
11. Schriftliche Aufträge werden angenommen, indem der Interessent den Versteigerer beauftragt, für ihn Gebote abzugeben. In diesem Falle findet die Bestimmung über Fernabsatzverträge §§ 312 b) bis 312 d) BGB keine Anwendung. Die Gebote werden sorgfältig bearbeitet; jedoch ohne Gewähr. Sie müssen 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die Gebote sind unwiderruflich und enthalten nicht das Aufgeld (siehe Ziff. 8). Die Gebote müssen eindeutig sein, im Zweifelsfalle ist die Angabe der Versteigerungsnummer des Gegenstandes verbindlich. Unklare schriftliche Gebote können unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Mit der Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen an.
12. Bei Telefongeboten beauftragt der Bieter durch einen schriftlichen Auftrag, einen im Saal anwesenden Telefonisten für ihn Gebote abzugeben. Der Bieter wird dann vor Aufruf der gewünschten Position angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann jedoch vom Versteigerer nicht übernommen werden. Der Anruf auf Kosten des Versteigerers beim Bieter erfolgt nur bei Gegenständen über Limit € 100. Mit dem Auftrag zum telefonischen Gebot wird automatisch das Limit geboten und bestätigt, auch bei Nichtzustandekommen der Telefonverbindung. Auch in diesem Falle finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge §§ 312 b) bis 312 d) BGB keine Anwendung.
13. Wünscht der Ersteigerer den Versand des Ersteigerungsgutes, so schließt er darüber mit dem Auktionshaus einen eigenen Versand-Vertrag ab. Eine Versendung erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Käufers.
14. Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Geldwäschegesetz (GwG), welches Kunsthandelnde dazu auffordert, von Kunden und Käufern als vorbeugendes Risikomanagement den Pass zu kopieren. Zu den Sorgfaltspflichten gehört die Identifizierung bei Privatkunden durch Ausweiskopie bei juristischen Personen durch Handelsregisterauszug.
15. Bezahlt werden kann bar bis € 5.000 (Barzahlungen für Edelmetalle nur bis € 2.000 siehe GwG), via EC-Karte mit Pin-Eingabe oder via Überweisung an Auktionshaus Dr. Till W. Truckenmueller e.K., IBAN DE87 6925 0035 1055 5496 44.
16. Erfüllungsort für alle Belange ist Konstanz. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen. Zur Anwendung kommt ausschließlich deutsches Recht, die Vorschriften des internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung. Ebenso gelten die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes respektive die verstärkten Gewährleistungsrechte nicht, da die Versteigerung öffentlich zugänglich ist und Bietende die Möglichkeit haben, im Saal teilzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).
17. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des Auktionsgutes, insbesondere §10. Auch in diesem Falle finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge § 312 b) bis § 312 d) BGB keine Anwendung, sofern nicht im Rahmen einer zeitgesteuerten Online-Auktion (Timed Auction) ersteigert wurde. Im letztgenannten Fall hat der Käufer nach § 312d Abs. 1 BGB das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die Rücksendung der Waren.
18. Werden Objekte des III. Reiches versteigert, so gilt hierfür: Wenn Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, wird fest zugesichert, dass die angebotenen Gegenstände nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, Forschung in Kunst & Wissenschaft oder Geschichte und Zeitgeschehen erworben werden. Das Auktionshaus Karrenbauer bietet solche Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und gibt sie nur hierunter ab.
19. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - bspw. bei Besichtigungen - für jeden von ihm verschuldeten Schaden selbst.
20. Datenschutz: Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Abwicklung des Angebots und Verkaufs Ihrer Objekte nötig sind. Dies erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um Nutzenden die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
21. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Karrenbauer GmbH, Kunstauktionshaus seit 1980
Geschäftsführender Gesellschafter: Dr. Till W. Truckenmüller
Obere Laube 46 | DE-78465 Konstanz | Telefon: 0049 7531 27202 | E-Mail:
[email protected] | Internet: www.karrenbauer.de
Handelsregister Amtsgericht Stuttgart | Register Nr. 23 306 | USt. ID DE 22 55 69 731 | Steuer Nr. 99039/02927