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Lot 4333: very rare split seconds chronograph, steel, Breitling Duograph ref. 766, ca. 1950

Est: €6,000 EUR - €10,000 EURSold:
Cortrie Spezial AuktionenHamburg, GermanyMay 04, 2014

Item Overview

Description

Ca. Ø 35mm, stainless steel, pressed back, ref. 766, manual winding, split seconds chronograph with tachymeter scale and telemeter scale, 30 min register, 12 hour register, leather strap with clasp, very good condition, rarity.

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Versand und Versicherung erfolgt schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll und Steuerbestimmungen ihres Landes. Rechnungen des Auktionshauses stehen unter dem Vorbehalt des Irrtums.

Auction Details

Fine Pocket & Wristwatches

by
Cortrie Spezial Auktionen
May 04, 2014, 02:00 PM CET

Süderstrasse 282, Hamburg, Hamburg, 20537, DE

Terms

Buyer's Premium

26.8%

Bidding Increments

From:To:Increment:
€0€49€2
€50€99€5
€100€199€10
€200€499€20
€500€999€50
€1,000€4,999€100
€5,000€19,999€500
€20,000+€1,000

Conditions of Sale

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro. Der Endpreis kann erheblich vom Startpreis abweichen.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Bieterkarte auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält.
Geboten wird nur mit der Bieterkarte. Zeichen, Winke, Nicken und dergl. stellen keine Gebote dar.
Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen.
Der Versteigerer ist ebenfalls berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
Auktionsvorbereitung und Durchführung erfüllen höchste Sicherheitsstandards.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten
erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert.
Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wenn ein Gebot übersehen wurde,
wird das Los erneut ausgeboten. Lose, die "ohne Limit" oder "gegen Gebot" ausgerufen werden, bedingen
ein Mindesgebot von € 20.- und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten
Gegenstand unmittelbar auf den Käufer über. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung
des Gesamtpreises auf den Erwerber über. (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagsumme ein Aufgeld von 20% plus MwSt. zu entrichten.
Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 7,50 sowie 1% vom Zuschlagpreis für Versicherung.
Für Auslandsversand gelten abweichende Tarife.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung
bezahlen. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgt schnellstens
auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll und Steuerbestimmungen ihres Landes.
Rechnungen des Auktionshauses stehen unter dem Vorbehalt des Irrtums.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in
diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren
Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig.Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals
versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1% Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in
dem Zustand versteigert in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem
Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich
durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen
Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar
und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate.
Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen
grundsätzlich "wie besichtigt" oder "wie hätte besichtigt werden können". Reklamationen sind bei gebrauchter Ware
grundsätzlich ausgeschlossen. Alte Uhren und alter Schmuck werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände
verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit
gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen
in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine im gefassten Zustand beurteilt wurden.
11. Begründete Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich eingereicht werden.
Bei Kunden, die auf Vorkasse kaufen, endet die Reklamationsfrist spätestens 1 Monat nach der Auktion. Lots, Sammlungen,
Posten und Partien sind von einer Reklamation ausgeschlossen. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben
immer als "Circa", auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist. Für Fehler haftet der Versteigerer nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten sowie der Erfüllungsund
Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände im eigenen Namen einzuziehen und einzuklagen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr sowie für das Mahnverfahren ist Hamburg.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens
(CISG) finden keine Anwendung.
14. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese
Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig
schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund
anerkannt werden.
15. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf
eine Annahmeerklärung des Auktionshauses §151 BGB.
16. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich
dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
17. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.

Shipping Terms

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